Jahrgangsgemischte Eingangsstufe

ein Weg zum erfolgreichen Lernen

 

Das Niedersächsische Schulgesetz ermöglicht es den Grundschulen, seit Beginn des Schuljahres 2003 / 2004 den 1. und 2. Schuljahrgang als pädagogische Einheit (Eingangsstufe) mit jahrgangsübergreifenden Lerngruppen zu führen. Diese Schulen verzichten grundsätzlich auf die Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch und haben demnach auch keinen Schulkindergarten.

 

Die Schuleingangsstufe schließt in idealer Weise an die Arbeit des Kindergartens an, ist aber auch mit hohen Anforderungen an die Lehrkräfte verbunden. Schülerinnen und Schüler besuchen die Eingangsstufe in der Regel zwei Jahre. Lernstarke Kinder können aber auch bereits nach einem Jahr in den dritten Schuljahrgang wechseln. Kinder, die mehr Zeit zum Lernen brauchen, bleiben drei Jahre in der Eingangsstufe.

 

Der Schulversuch zur "Neustrukturierung des Schulanfangs" und auch die Berichte aus anderen Bundesländern über vergleichbare Schulversuche haben gezeigt, dass die Eingangsstufe gute Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen schaffen kann.

 

In diesem Flyer erfahren Sie mehr.

 

21.07.2016 - 10.33 Uhr

Nds. Kultusminiterium